Was ist das Energieaudit und wie läuft es ab?
Vielen großen Unternehmen ist die Energieauditpflicht seit 2015 eine lästige Kostenstelle – insbesondere jetzt. Denn ab 2019 steht die alle vier Jahre wiederkehrende Re-Auditierung an – und das auch noch in verschärfter Form. Aber wenn man schon muss, kann man auch gleich das Beste daraus machen. Denn ein hochwertiger Audit-Bericht mit präzisem Energieprofil und praxisorientierten Einspar-Empfehlungen kann viel mehr bringen, als das Ganze kostet.
Kieback&Peter unterstützt Sie dabei umfassend – mit sorgfältig ausgewählten Partnern als Auditoren und wirksamen Effizienz-Lösungen. Diese können Ihre Energiekosten – anschließend – dauerhaft deutlich senken.
Was ändert sich 2019?
- Betroffene Unternehmen: Der Energieauditpflicht unterliegen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro und einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro. Liegt der jährliche Gesamtenergieverbrauch unter der Bagatellgrenze von 500.000 kWh, entfällt die Energieaudit-Pflicht.
- Größere Datenbasis: Der Audit-Bericht muss auf aktuellen und belegbaren Verbrauchsdaten basieren, die in zwölf aufeinander folgenden Monaten erhoben wurden – idealerweise 2018/2019, in Ausnahmen auch 2017.
- Mehr Messstellen: Eine einfache Auswertung der Hauptverbrauchszähler ist nicht mehr zulässig. Durch Untermessungen müssen 90 % aller Energieflüsse analysiert werden.
- Weniger Clusterung möglich: Das Multi-Site-Verfahren wird verschärft. Ähnliche Standorte können nicht mehr ohne Weiteres geclustert werden, um zeit- und kostensparend nur noch einen repräsentativen Standort zu begehen. Explizit ausgenommen von der Möglichkeit sind nun Krankenhäuser und Produktionsstätten.
- Proaktive Meldepflicht: Das Unternehmen muss die Ergebnisse seines Energieaudits innerhalb von zwei Monaten selbsttätig an das BAFA melden.
- Auditor-Qualifizierung: Der Auditor muss regelmäßige Fortbildungen nachweisen können. Das beauftragende Unternehmen ist selbst für die Qualität des Audit-Berichts verantwortlich. Rügt das BAFA den Bericht als mangelhaft, muss das Unternehmen unter Umständen einen zweiten Bericht erstellen lassen – ein erheblicher finanzieller Schaden.
So unterstützen wir Sie bei Ihrem Audit
Wir arbeiten mit hoch qualifizierten, beim BAFA gelisteten Auditoren zusammen, von deren fachlicher Kompetenz wir überzeugt sind. Sie sind bundesweit tätig und können Ihr Energieaudit gesetzeskonform durchführen. Nach Fertigstellung prüfen zusätzlich unsere internen Experten die Qualität jedes Audit-Berichts. So vermeiden Sie Ärger und mögliche hohe Folgekosten.
Ihr persönlicher Kieback&Peter Experte begleitet Sie durch den gesamten Energieaudit-Prozess, koordiniert Termine, stellt bei Bestandskunden dem Auditor vorhandene Unterlagen zur Verfügung und gewährleistet, dass alle gesetzlichen Vorschriften an das Audit eingehalten werden.
Unser Partner in Sachen Energieaudit analysiert Ihre individuellen Bedürfnisse tiefgehend. Er deckt häufig große Einsparpotenziale auf und schlägt realistische und individuelle Einspar-Maßnahmen vor.
Energieeffizienz bei unverändertem Komfort und maximaler Betriebssicherheit definiert die Lösungen von Kieback&Peter. Unser smartes Lüftungssystem Climotion regelt beispielsweise auch ältere, energieintensive Ventilatoren bedarfsgerecht. Und zwar so, dass sie bei gesteigertem Komfort viel weniger Strom verbrauchen.
Die wiederkehrende Energieauditpflicht entfällt für ein eigentlich auditpflichtiges Unternehmen, wenn es ein Energiemanagement-System gemäß ISO 50001 oder ein Umweltmanagement-System nach EMAS eingerichtet hat. Kieback&Peter bietet auch hierfür maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand.
Verwandeln Sie das scheinbar lästige Energieaudit in ein dauerhaft vorteilhaftes Sparprogramm für Ihr Unternehmen.