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Berlin

COUNTDOWN ZUR CO2-BEPREISUNG LÄUFT

News | CO2-Bepreisung | Experten-Meinung
Nicht effizientes Betreiben von Gebäuden wird ab 2021 noch teurer. Kieback&Peter weiß Rat. © Kieback&Peter

Was im Rahmen des Europäischen Emissionshandels bereits für den Energie- und Industriesektor gilt, wird nun auch für den Gebäudesektor Realität: Am 1. Januar 2021 tritt die CO2-Bepreisung in Kraft. Dadurch sollen Bauen und Wohnen klimafreundlicher werden.

Ein weiterer Schritt...

zum Erreichen der Klimaziele

Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und dem darin verankerten nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) entstehen weitreichende Konsequenzen für die verschiedensten Sektoren. Mit einem geschätzten Volumen von fast 10 Mrd. € per annum wird mit den Regelungen zum nEHS die kostenintensivste staatliche Lenkungsmaßnahme im Energiemarkt seit Einführung der Ökosteuer im Jahr 1999 ausgelöst.   

Ab dem 1. Januar 2021 wird der Einsatz von fossilen Brennstoffen zur Wärmeerzeugung und im Verkehr von dem gesetzlich festgelegten Einstiegs-CO2-Preis in Höhe von 25 € pro Tonne CO2 betroffen sein. Bis 2025 steigt diese Kostenbelastung kontinuierlich bis auf 55 € pro Tonne CO2 an. Darüber hinaus soll die Preisbildung dem Markt überlassen werden, mit einem staatlich festgelegten Mindestpreis von über 55 € pro Tonne CO2. 

Zur Kasse gebeten werden die Inverkehrbringer oder Lieferanten von Brenn- und Kraftstoffen wie Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel. Damit wird nun neben der existierenden Regulierung des Strommarkts über den europäischen Zertifikatehandel der Fokus auf den Wärmebereich gelegt.

Mit dem nEHS wird ein spürbares Signal gesetzt wird: Nicht energieeffizientes Handeln wird ein beachtlicher Kostenfaktor für Gebäudebetreiber. 

Der Hebel...

für wirksame Klimapolitik?

Laut Bundesregierung entstehen im Gebäudesektor etwa 14 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen (Stand 2018) – primär durch die Verbrennung von Heizöl und Erdgas für Heizungen und warmes Wasser.   

Bislang implementierte Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen erzielten nicht die gewünschten Ergebnisse. Die nationalen und europaweiten Pläne für 2030 und 2050 bleiben ambitioniert – und ohne weiterführende Maßnahmen nicht realisierbar. Mit Blick auf 2030 brauchen wir also weitere und schnell implementierbare Lösungen.  

Die Bundesregierung hat dies erkannt und daher mit dem Klimaschutzgesetz im Dezember 2019 die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems beschlossen.   

Was steckt hinter der CO2-Bepreisung im Gebäudesektor und welche neuen Verpflichtungen erwarten Gebäudetreiber mit Beginn des neuen Jahres? Wir haben nachgefragt bei einem, der es wissen muss: Björn Brecht, Leiter des Center of Competence bei Kieback&Peter.

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Die CO2-Bepreisung stellt klimafreundliches Wirtschaften klar in den Fokus. Mehr denn je bekommen Unternehmen und Verbraucher Anreize, von emissionsintensiven auf klimaschonende Technologien umzusteigen. Im Gebäudesektor ist das Potenzial Emissionen zu reduzieren gewaltig.

Björn Brecht, Leiter Center of Competence bei Kieback&Peter

Antworten...

auf wichtige Fragen

Warum erfolgt nun auch die CO2-Bepreisung im Wärme-Sektor?  

In Deutschland sind wir beim Erreichen unserer Klimaziele bei Weitem nicht dort, wo wir sein wollten. Sollten wir die Ziele für 2020 erreichen, dann nur, weil sich in der Folge der Corona Pandemie der Verbrauch fossiler Energien reduziert hat. Es wäre also keineswegs das Ergebnis von bereits implementierten Maßnahmen.

Laut Klimaschutzplan müssen die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 72 Millionen Tonnen pro Jahr sinken. Fahren wir mit der Dynamik der vergangenen Jahrzehnte fort, droht uns im Jahr 2030 eine Lücke von 28 Millionen Tonnen.  

Klimaschädigendes Verbrennen von fossilen Energieträgern muss teurer werden – nur so ist der Anreiz gegeben, auf klimafreundlichere Technologien umzusteigen und Gebäude energieeffizienter zu bewirtschaften. Je teurer der Ausstoß von CO2 ist, umso größer ist auch die Bereitschaft, auf effizientere Alternativen umzusteigen.  

 

Treffen mich als Gebäudebetreiber neue Verpflichtungen, denen ich nachkommen muss?  

Die Emission von CO2 wird in Deutschland ab 2021 erstmals mit einer Gebühr belegt. Danach steigen die Kosten sukzessive an. Das neue Gesetz bringt für Gebäudebetreiber steigende Kosten mit sich. Wer seinen Verbrauch kennt, kann einfach berechnen, welche zusätzlichen Kosten in den nächsten Jahren hinzukommen.  

Es war schon immer wichtig und richtig den Verbrauch fossiler Energien zu reduzieren. Die Bepreisung der CO2-Emissionen liefert nun ein weiteres gewichtiges Argument, die Effizienz der Anlagentechnik zu verbessern und das Gesamtsystem Gebäude zu optimieren.  

Kurzfristig stehen sicherlich die zusätzlichen Kosten im Vordergrund, denn abhängig vom Einkaufspreis erhöhen sich die Kosten je KW/h um bis zu 10%. Mittel- bis langfristig wird jedoch der Wert der Gebäude in den Mittelpunkt rücken.   

Die EU arbeitet seit längerem an einer Taxonomie für nachhaltige Investitionen. Diese wird indirekt enorme Auswirkungen auf Immobilien haben und beispielsweise die Zinsen für nicht effiziente Gebäude verteuern sowie den Gebäudewert negativ beeinflussen.   

Auch regulatorische Eingriffe, wie in den Niederlanden, sind in Deutschland möglich. Dort müssen Bürogebäude ab 2023 mindestens den Anforderungen der Klasse C entsprechen und 2030 das Label A erreichen, um weiterhin als Bürogebäude genutzt werden zu dürfen. Die Behörden sind dort mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet und berechtigt Gebäude zu schließen. Gebäude, die solche Vorgaben nicht erfüllen, drohen zu einem „Stranded Asset“ – einem gestrandeten Vermögen – zu werden.  

Eigentümern muss klar sein: Gebäude, die zu viel CO2 emittieren, sind nicht nur teuer, sondern auch ein wirtschaftliches Risiko! Wer jetzt nicht handelt und umdenkt, setzt seine nachhaltige und erfolgreiche Zukunft aufs Spiel.

 

Wie können Unternehmen auf die CO2-Bepreisung reagieren?  

Natürlich können Unternehmen und Gebäudebetreiber in eine energetische Sanierung investieren – also beispielsweise die Fassade dämmen, Heizungen erneuern oder erneuerbare Versorger installieren. Dies reduziert sofort und spürbar die Emissionen, ist aber auch sehr kostenintensiv und meist im laufenden Betrieb nicht möglich. Alternativ bieten sich niedriginvestive Maßnahmen mit kurzen Amortisationszeiten an – dazu gehören die Einzelraumregelung, CO2-gesteuerte Lüftungen, eine stärkere Integration verschiedener Gewerke, Informationspanels für Kunden und Mitarbeiter und Verfahren wie eine Prädiktive Regelung. Eigentümer haben vielfältige Möglichkeiten – das im Einzelfall ideale Vorgehen kann jedoch nur nach Analyse des Gebäudes erarbeitet werden.  

 

Bringt uns das endlich die gewünschte Emissionsreduzierung?   

Die CO2-Bepreisung ist eine zielgerichtete Maßnahme – ein guter Schritt in die richtige Richtung. Sie bietet einen starken Anreiz, jetzt in Effizienzmaßnahmen zu investieren. Wir unterstützen unsere Kunden dabei!   

Mit unseren Technologien legen wir das Augenmerk aber nicht nur auf die Effizienz; wir erhöhen auch den Komfort in Gebäuden. Dadurch fühlen sich die Leute wohler und sind produktiver. Dieser Wohlfühlfaktor darf keineswegs unterschätzt werden. In den Unternehmen machen Personalkosten in den Kopfarbeiter-Bereichen etwa 90% der Kosten aus. Es ist fatal, Komfort und Wohlbefinden zu vernachlässigen, da diese direkt auf den größten Kostenblock dieser Unternehmen einwirken.   

In puncto Klimaziele müssen wir aber realistisch bleiben: Selbst mit dem zusätzlichen Schub einer CO₂-Bepreisung werden die Klimaziele für den Gebäudesektor nicht erreicht werden, sofern nicht weitere kraftvolle Maßnahmen hinzukommen, die auch im heutigen Bestand auf Breitenwirkung setzen. Jenseits aller staatlichen Vorgaben werden im Finanzsektor jedoch bereits Fakten geschaffen: Große, insbesondere institutionelle Investoren legen zunehmend Wert auf nachhaltige Immobilien-Portfolios. 

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